AGB
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Eisen-Wolff GmbH
Stand Mai 2025
I.
Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge und
Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Verkäufers
abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Käufers gelten
nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen.
Dieser Shop ist ausschließlich für angemeldete
Gewerbekunden.
- Angebot
und Lieferumfang
- Angebote
des Verkäufers sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen
wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur
Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Stellt der Verkäufer dem Käufer Zeichnungen oder technische
Unterlagen über den zu liefernden technischen Kaufgegenstand zur
Verfügung, so bleiben dieses Eigentum des Verkäufers.
- Die
vom Käufer unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der
Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der
Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von 2 Wochen
schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Der Verkäufer
ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung
unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
- Zusicherungen
von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen sollen vom Verkäufer
schriftlich bestätigt werden.
- Konstruktions-
und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der
Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht
eingeschränkt wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
- Werden
dem Verkäufer, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, erst nach
Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Käufers entstehen lassen, ist der Verkäufer
berechtigt, angemessene Sicherheiten zu verlangen. Stellt der Käufer in
angemessener Frist diese Sicherheiten nicht, so ist der Verkäufer
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
III. Preise,
Versandkosten, Zahlungsbedingungen
- Die
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug
zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit zur Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Wechselzahlungen
sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Scheck werden
stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlung statt hereingenommen. Im Falle
eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Verkäufer Zug um Zug unter
Rückgabe des Schecks oder des Wechsels sofortige Barzahlung verlangen.
- Sind
bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten
wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus der
Sicht des Verkäufers das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung
unangemessen erscheinen lassen, hat der Verkäufer das Recht, vom Käufer
erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.
- Bei
Geschäften mit Kaufleuten ist von Nettopreisen (ab Werk) zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer auszugehen. Für die Preisberechnung sind
Maße und Messungen an der Verladestelle verbindlich.
- –
Paketdienstkosten (unter 50 € Bestellwert) 6,95 € zzgl. MwSt.
– Anlieferung durch LKW (im Umkreis von 50 Km) 25,00 € zzgl. MwSt. Die Preise schließen Verpackung, Fracht und Transportversicherung vom Hersteller nicht mit ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. - Kommt
der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 1,75 % pro Monat zuzüglich eines eventuellen
sonstigen Verzugsschadens zu fordern, es sei denn, der Verkäufer weist
eine höhere Belastung mit höherem Zinssatz nach bzw. der Käufer eine
niedrigere Zinsbelastung. Die Zinsen sind sofort fällig.
- Aufrechnungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt sind, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
- In
Abweichung von den §§ 366, 367 BGB wird eine Zahlung des Käufers zuerst
auf die älteste Forderung verrechnet.
- Kommt
der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Verkäufer
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist
außerdem berechtigt, für durchgeführte Lieferungen sofortige Zahlung oder
Sicherheitsleistung und für alle noch zu erbringenden Lieferungen oder
Leistungen oder Teile davon Vorauszahlungen zu verlangen.
- Der
Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung
abzutreten.
- Lieferzeit
- Lieferfristen
und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der
Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben
hat.
- Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen,
Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer
Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und
schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Der Verkäufer ist
verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen
Informationen zu geben und seine Verpflichtungen den veränderten
Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
- Teillieferungen
sind in zumutbarem Umfang und für den Fall, dass dies für eine zügige
Abwicklung vorteilhaft erscheint, zulässig.
- Mit
der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den
Verkäufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
- Das
Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der
vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen
will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel 14 Tage
betragenden Nachfrist zu Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass
er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des
Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadensersatz
auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder eine Ersatzvornahme
beschränkt.
V. Bezahlung
In unserem Shop stehen Ihnen die
folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
- Vorkasse
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen
unsere Bankverbindung in
der Auftragsbestätigung und liefern die Ware
nach Zahlungseingang.
- Paypal
Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter
PayPal.
Sie müssen grundsätzlich dort registriert
sein bzw. sich erst registrieren,
mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die
Zahlungsanweisung
an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim
Bestellvorgang.
- Rechnung
Vorhandene B2B Bestandskunden.
- Mängelrüge,
Gewährleistung und Garantie
- Für
Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter
Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a.) Für alle Waren gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang.
Bei gewerblicher und/oder beruflicher
Nutzung beträgt die Gewährleistungsfrist 12
Monate. Wird im Rahmen der
Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert,
löst dies keinen neuen Beginn der
Gewährleistungsfrist aus.
b.) Bei gebrauchten Waren beträgt die
Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei
privater Nutzung
12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird
die Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Der
Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel,
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den
Verkäufer zu rügen.
- Bei
beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378
HGB unberührt.
- Stellt
der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h., sie
darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw. weiterverarbeitet werden, bis eine
Einigung für die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein
Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am
Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
- Transportschäden
sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen
Formalitäten hat der Käufer mit dem Frachtführer zu regeln. Soweit
handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in zumutbarem Rahmen bleiben, kann
dies nicht beanstandet werden.
- Bei
berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung
fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig.
- Im
Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum
Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit sich
diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
- Wenn
der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt,
ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihm Nachbesserungen
bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist, fehlschlägt oder vom Verkäufer
verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist, unter
Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
- Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind
infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder
fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet,
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer
Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung
und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich
insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile
sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die
Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung
seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
- Gibt
der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel
zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung
(Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vorzunehmen, entfallen alle
Mängelansprüche.
- Weitere
Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand
selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig,
ausgeschlossen.
VII. Haftungsbeschränkung
- Der
Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen
zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die
bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den
Lieferwert begrenzt.
- Soweit
die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In den Fällen
grober Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der
Verkäufer auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
- Die
gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.
- Die
Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für
die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Der
Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche
Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann,
wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende
Rechnung aufgenommen wurden.
- Wird
die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache
verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass
dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des
Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der
Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware
gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der
Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.
Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung
Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum
nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur
Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen
Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware, die
ihm als Vorbehaltsware im Sinne der vorstehenden Bestimmung gilt,
unentgeltlich zu verwahren.
- Wird
Vorbehaltsware allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender
Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang von dem Rest ab; der
Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der
Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von
10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegen
stehen. Steht die weiter veräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des
Verkäufers, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag,
der dem Anteil des Verkäufers an dem Miteigentum entspricht.
- Der
Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der
Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Käufers übergegangen ist.
Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Gefahr gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese
auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.
- Der
Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur
Einziehung an den Verkäufer abgetretener Forderungen. Der Verkäufer wird
von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt.
Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen
Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer
ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
- Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die
abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter
Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
- Mit
Zahlungseinstellung, Beantragung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen
oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, erlöscht das Recht zur
Weiterveräußerung, zur Verwendung oder Einbau der Vorbehaltsware und die
Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck-
oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dieses
gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
- Für
die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist der
Verkäufer berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Übersteigt der
Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %,
so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach
seiner Wahl verpflichtet.
- Rücknahme
Bei Rücknahme wird für die Lagerware
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 %
des Warenwertes, mind. jedoch 15 €
vereinbart.
Bei Kommissionsware gilt die gleiche
Bearbeitungsgebühr, mind. jedoch die Kosten,
die der Vorlieferant in Rechnung stellt.
Die Rückgabe erfolgt nur nach
vorheriger Genehmigung durch den Verkäufer.
- Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der
Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen
personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes
verarbeitet.
Allgemeine Garantiebestimmungen
Mängelrüge,
Gewährleistung und Garantie
1.Für Mängel der Lieferung – außer bei zugesicherten Eigenschaften oder bei
schuldhafter Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten – haften wir unter
Ausschluss weiterer
Ansprüche wie folgt:
a.)Für alle Waren gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfristen ab Gefahrübergang.
Bei gewerblicher
und/oder beruflicher Nutzung beträgt die
Gewährleistungsfrist 12 Monate. Wird
im Rahmen der
Gewährleistung nachgebessert oder
nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der
Gewährleistungsfrist aus.
b.)Bei gebrauchten Waren beträgt die
Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei
privater Nutzung 12 Monate,
bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die
Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach
Eintreffen auf Mängel,
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu
untersuchen. Offensichtliche
Mängel sind unverzüglich durch schriftliche
Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter
Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB
unberührt.
4. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er
nicht darüber verfügen, d.h., sie darf nicht geteilt, weiterverkauft bzw.
weiterverarbeitet werden, bis eine Einigung für die Abwicklung der
Reklamation erzielt ist bzw. ein
Beweissicherungsverfahren durch einen von der Handwerkskammer bzw. IHK am
Sitz des Käufers benannten Sachverständigen erfolgt.
5.Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich
mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Käufer mit dem
Frachtführer zu regeln. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund usw. in
zumutbarem Rahmen bleiben, kann dies nicht beanstandet
werden.
6.Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl des
Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig.
7.Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer
verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
8.Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene
Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern
oder ihm Nachbesserungen bzw. Ersatzlieferungen unmöglich ist, fehlschlägt oder
vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer, der nicht Verbraucher ist,
unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche nur das Recht zu, von dem
Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
9.Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau-
und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht
verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht
sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder
Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt
sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile
sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die
Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung
seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder
Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
10.Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und
angemessene Zeit, uns von dem Mangel
zu überzeugen und
gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) vorzunehmen,
entfallen alle Mängelansprüche.
11.Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere wegen
Fehlens zugesicherter
Eigenschaften oder
aufgrund von Schäden, die nicht an dem
Liefergegenstand
selbst entstanden sind,
werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftungsbeschränkung
1.Der Verkäufer haftet bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Fehlen
zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus nicht ausdrücklich in diesen
Bedingungen zugestandene Ansprüche werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber
auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach
auf den Lieferwert begrenzt.
2.Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen. In den Fällen grober
Fahrlässigkeit durch einfache Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer auf
Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens.
3.Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben
hiervon unberührt.
4.Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der
Unmöglichkeit.
- Gerichtsstand
/ Erfüllungsort
- Sofern
sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.
- Für
alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und
Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn
der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch
berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Auf
die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anzuwenden.
XII.
Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder
werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die
Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.
Adresse & Email
Eisen-Wolff GmbH
Försterkamp 13a
D-21149 Hamburg
info@eisenwolff.de
Telefon :040 / 796 866 - 0
Öffnungszeiten
Mo.-Do. 7:00 – 16:15 Uhr
Freitags 7:00 – 13:00 Uhr